Die Patientenverfügung - Hilfe im Alter

Würde bis zum letzten Atemzug

Viele Menschen empfinden große Furcht bei der Vorstellung, im letzten Abschnitt ihres Lebens hilflos und ohnmächtig einer anonymen Apparatemedizin ausgeliefert zu sein. "Ohne langes Leiden" lautet daher in den meisten Fällen die Antwort auf die im bekannten Marcel Proust Fragebogen gestellte Frage "Wie möchten Sie sterben?" Wie kann man sich aber vor ungewollten medizinischen Maßnahmen schützen? Wie lassen sich medizinische, rechtliche und vor allem ethisch einwandfreie Vorkehrungen für den Ernstfall treffen? Wo liegt die Grenze zwischen lebensrettenden und lebenserhaltenden Maßnahmen?



Um hier juristische Sicherheit und Orientierungshilfe zu bieten, will die Bundesregierung noch in diesem Frühjahr einen 'Gesetzentwurf zur Patientenverfügung' vorlegen. Mit diesem Gesetz soll dem Bürger ein Instrument an die Hand gegeben werden, das es ihm im Ernstfall ermöglicht, die Anwendung medizinisch-technischer Maßnahmen einzugrenzen und fremdbestimmte Entscheidungen auszuklammern.

Das klingt zunächst recht klar, wirft aber bei näherer Betrachtung eine Fülle an Fragen auf. Wir haben Prof. Dr. Hans Georg Nehen, Klinikdirektor der Klinik für Geriatrie des Elisabeth-Krankenhauses Essen gebeten, uns die wichtigsten Aspekte einer Patientenverfügung - speziell im Hinblick auf den alten Menschen - zu erläutern.

Was ist generell unter einer Patientenverfügung zu verstehen?
Prof. Dr. Nehen: Eine Patientenverfügung ist die schriftliche oder mündliche Willensäußerung eines einwilligungsfähigen Patienten zur zukünftigen Behandlung einer Krankheit. Die Einwilligungsfähigkeit ist gegeben, wenn der Patient bei der Abfassung in der Lage ist, Bedeutung und Tragweite seiner Entscheidung voll zu erfassen und seine Erklärung frei verantwortlich ohne äußeren Druck abzugeben. Für die Patientenverfügung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben, sie kann schriftlich, mündlich, auf Tonband oder Video erfolgen, sie muss weder notariell noch anwaltlich verfasst sein, muss nicht jährlich wiederholt, kann aber unter Zeugen widerrufen werden.

Wie verfasse ich eine Patientenverfügung? Gibt es bei Behörden, Kirchen oder anderen Stellen Musterformulare?
Prof. Dr. Nehen: Es gibt allein im deutschsprachigen Raum 200 verschiedene Vordrucke, von privaten und öffentlichen Organisationen und Institutionen ebenso wie einen gemeinsamen Vordruck der katholischen und evangelischen Kirche. Ich persönlich rate davon ab, lediglich seine Unterschrift auf einen Vordruck zu setzen. Bei der Verfassung der Verfügung sollte jeder individuell für sich entscheiden, ob und wie er therapiert werden möchte. Am Anfang aller Überlegungen sollte die seelische Vorbereitung und geistige Auseinandersetzung mit dem Sterben als Teil des Lebens stehen. Im Mittelalter wurde die 'ars moriendi' - die Kunst zu sterben - gelehrt, deren Inhalte für uns heute noch richtungweisend sein können.



Wenn dieser Denkprozess abgeschlossen ist, was sollte man bei der Formulierung der Patientenverfügung beachten?
Prof. Dr. Nehen: Die Formulierung sollte einerseits konkret sein, andererseits jedoch die zukünftigen medizinischen Weiterentwicklungen nicht ausschließen. Etwa in der Weise, dass der Arzt alle zeitaktuellen medizinischen Möglichkeiten zur Schmerzbekämpfung ausschöpfen und alle palliativ sinnvollen Maßnahmen anwenden soll.

Ist sichergestellt, dass sich die behandelnden Ärzte an die Angaben in einer Patientenverfügung halten, z.B. an den Wunsch, nicht künstlich ernährt oder beatmet zu werden, oder können sie sich ggf. über solche Wünsche hinwegsetzen?
Prof. Dr. Nehen: Ja und Nein. Gemäß den Richtlinien der Bundesärztekammer ist der Arzt zur Basisbetreuung verpflichtet. Die Basisbetreuung - remedia ordinaria - umfasst: menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege, Lindern von Schmerz und Stillen von Durst und Hunger und sind immer durchzuführen. Ist jedoch ein Zustand eingetreten, in dem Durst oder Hunger nicht mehr vorhanden sind und eine künstliche Zufuhr Schmerz und Leiden erzeugen würde, darf und wird der Arzt davon Abstand nehmen. Nicht zur Basisbetreuung, sondern zu den aussergewöhnlichen Mitteln - remedia extraordinaria - zählen die Methoden der Intensivmedizin wie Beatmung, Kreislaufunterstützung, Hämodialyse, künstliche Ernährung, die nicht immer eingesetzt werden müssen. Keinesfalls darf der Arzt jedoch Maßnahmen ergreifen, die eine aktive Sterbehilfe implizieren. Bei solchen Wünschen muss sich der Arzt über die Patientenverfügung hinwegsetzen.

Können nahe Angehörige für einen bereits geistig verwirrten Menschen eine Patientenverfügung erstellen?
Prof. Dr. Nehen: Ja, indem man von dem mutmaßlichen Willen des Patienten ausgeht, beispielsweise in Form von Meinungsäußerungen, die der Patient früher zum Thema Tod und Sterben und zur medizinischen Aufrechterhaltung des Lebens gemacht hat. Diese Erklärung sollte im Kreis der Familie und mit dem behandelnden Arzt abgestimmt und niedergelegt werden.



Können finanzielle und rechtsgeschäftliche Angelegenheiten, z.B. wer löst die Wohnung auf, wenn ich nicht mehr alleine leben kann, ebenfalls in einer Patientenverfügung geregelt werden?Prof. Dr. Nehen: Willensbekundungen, die über den medizinischen Komplex hinausgehen, bedürfen einer notariell beglaubigten Generalvollmacht. Hingegen kann die Verfügung über eine Organspende oder eine Hospizversorgung in die Patientenverfügung aufgenommen werden. Eine andere Möglichkeit ist es, einen Betreuer gerichtlich bestellen zu lassen, dessen Aufgaben und Kompetenzbereiche genau definiert sind.

Wer sollte über die Verfügung informiert sein?
Prof. Dr. Nehen: Ein Familienmitglied oder eine Vertrauensperson sollten Kenntnis vom Vorhandensein und dem Aufbewahrungsort haben und vor-sorglich eine Kopie erhalten. Falls in der Verfügung die Entscheidung über die Behandlungsweise auf eine andere Person übertragen wird, ist es unbedingt angeraten, diesen Menschen zu informieren und ihn nicht - wie ich es in der Praxis schon oft erlebt habe - ungefragt mit derart schwerwiegenden Entscheidungen zu konfrontieren. Der Verfasser der Verfügung sollte über die Auseinandersetzung mit seinen eigenen ethischen Vorstellungen hinausgehend auch die Auswirkungen seiner Wünsche auf sein soziales Umfeld in seine Überlegungen einbeziehen.

(EKE)

Weitere Informationen zu den Themen "Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht" bietet z.B. die Formulare zum Ausdrucken und Ausfüllen werden hier ebenfalls angeboten.


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