Organspende

10 Fragen und 10 kurze Antworten

Bei der Organspende ist es wie in allen Dingen, die das Leben und den Tod berühren - es gibt kein "richtig" oder "falsch". Daher kann jeder eine Entscheidung, Organe zu spenden, nur für sich selbst treffen. Um jedoch seinem nächsten Umfeld im Entscheidungsfall eine große Belastung zu ersparen, sollte sich jeder mit dieser Thematik auseinandersetzen, mit seinen Angehörigen darüber sprechen und schließlich seine persönliche Entscheidung treffen und sie in einem Organspendeausweis dokumentieren.

Was ist eine Organtransplantation?
Wie hoch ist der Transplantationsbedarf und was sagt das Gesetz?
Was bedeutet Hirntod?
Wie läuft eine Organentnahme ab?
Wie ist die Verbindung zwischen Spender und Empfänger geregelt?
Werden die Spender oder deren Angehörige finanziell entschädigt?
Was sind so genannte Lebendspenden?
Was sollte bei der Entscheidung zur Organspende bedacht werden?
Wie stehen die Kirchen zur Organspende?
Wo kann man sich informieren?



1.) Was ist eine Organtransplantation?
Bei Organtransplantationen werden noch funktionstüchtige Organe oder Gewebe von Verstorbenen in schwer kranke oder stark beeinträchtigte Menschen verpflanzt (lat. transplantare = verpflanzen). Ziel solcher Eingriffe ist es, dem Kranken die verloren gegangenen Funktionen eigener Organe oder Gewebe wiederzugeben.
Bei Transplantationen stammen die Organe immer von aus medizinischer Sicht geeigneten Patienten, die einer Organentnahme zugestimmt hatten und deren Tod ärztlich festgestellt worden war. Damit eine Versorgung zur Transplantation geeigneter Organe sichergestellt werden kann, wird vom Zeitpunkt des Todes bis zur Organentnahme der Kreislauf der Verstorbenen aufrechterhalten. Derzeit lassen sich vor allem folgende Organe gut transplantieren: Niere, Leber, Bauchspeicheldrüse, Lunge und Herz; an Geweben außerdem noch Gehörknöchelchen und die Hornhaut der Augen. Dank vielfältiger medizinischer Fortschritte sind die Erfolgsraten für alle transplantierbaren Organe sehr hoch. So sind beispielsweise 88% der verpflanzten Nieren noch nach einem Jahr funktionstüchtig.

2.) Wie hoch ist der Transplantationsbedarf und was sagt das Gesetz?
Für alle Organe gilt, dass der Bedarf die Zahl der gespendeten Organe weit übersteigt; daher können nur etwa die Hälfte der notwendigen Nieren- und Herztransplantationen vorgenommen werden (2300 von 5000 Nieren und 500 von 1000 Herzen). Aufgrund dessen ist es notwendig, die zur Verfügung stehenden Spenderorgane möglichst gerecht zu verteilen. Hierzu wurde 1997 vom Bundestag und Bundesrat in breitem Konsens das Transplantationsgesetz verabschiedet wurde. Es regelt die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben und schreibt zwingend vor, dass die Aufnahme der Anwärter in einheitliche Wartelisten durch die Transplantationszentren und die Organverteilung der Vermittlungsstellen nach medizinischen Regeln wie Notwendigkeit, Dringlichkeit und Erfolgsaussicht erfolgen solle. Daraus ergibt sich für die Betroffenen ein Rang auf der Warteliste, der regelmäßig überprüft wird. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass Transplantationen nur in speziell dafür vorgesehenen Kliniken vorgenommen werden dürfen, dass Organentnahme, -vermittlung, und -transplantation voneinander zu trennen sind und dass die Organe erst dann entnommen werden dürfen, wenn der Gesamthirntod des Spenders von zwei unabhängigen Ärzten festgestellt wurde. Organhandel sowie das Übertragen und das Sich-übertragen-Lassen gehandelter Organe werden unter Strafe gestellt.

3.) Was bedeutet Hirntod?
Mit dem Begriff Hirntod, besser Gesamthirntod, ist der endgültige, nicht mehr behebbare Ausfall der Gesamtfunktion von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm gemeint. Damit hat der Mensch seine körperlich-geistige Einheit verloren, da die integrative Steuerungsfunktion des Gehirns und damit die "Systemeinheit Mensch" zerbrochen ist. Sowohl bewusste Wahrnehmung und Schmerzempfindung, als auch Denken sind nicht mehr möglich, eine Wiedererlangung des Bewusstseins ist ausgeschlossen. Die Gehirnzellen sind abgestorben, die Durchblutung aufgehoben.
Der Hirntod wird durch zwei unabhängige Ärzte mittels einer Untersuchung festgestellt, die den Richtlinien der Bundesärztekammer entsprechen muss. Ziel ist es den unwiderruflichen Ausfall des Gesamthirns und damit dessen Funktionsverlust als naturwissenschaftlich-medizinisches Kriterium für den eingetretenen Tod eines Menschen zweifelsfrei festzustellen. Mit Hilfe der künstlichen Beatmung und Aufrechterhaltung der Herztätigkeit können Ärzte bei hirntoten Patienten, die selbst oder deren Angehörige einer Organentnahme zugestimmt haben, die Funktionstüchtigkeit der zu übertragenden Organe bis zur Entnahme gewährleisten.

4.) Wie läuft eine Organentnahme ab?
Kommt ein am Hirntod verstorbener Patient als potentieller Organspender in Frage, informieren die Ärzte die nächstgelegene Organisationszentrale der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Unter der Voraussetzung, dass eine Zustimmung zur Organentnahme vorliegt, werden die nötigen Laboruntersuchungen und medizinischen Tests veranlasst. Anschließend wird der Eingriff vorbereitet und die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant informiert, die für die Verteilung entnommener Organe verantwortlich ist. Ist ein geeigneter Empfänger ermittelt, werden die Organe in konservierter Form in die betreffenden Zentren transportiert und schließlich verpflanzt. Auch beim Verstorbenen werden die Operationswunden geschlossen, so dass nach der Organentnahme die Angehörigen in gewohnter Weise Abschied nehmen können und der Leichnam schließlich in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben wird. Die anfallenden Kosten werden durch die Deutsche Stiftung Organtransplantation und die Krankenversicherung des Empfängers beglichen.

5.) Wie ist die Verbindung zwischen Spender und Empfänger geregelt?
Um die Möglichkeit entstehender Abhängigkeiten zu vermeiden, wird für Anonymität gesorgt. Dies bedeutet, dass weder der Name des Spenders dem Empfänger mitgeteilt wird, noch die Angehörigen des Spenders erfahren, wer das gespendete Organ erhalten hat. Auf Wunsch der Angehörigen teilt das Transplantationszentrum jedoch gerne mit, ob der Eingriff mit Erfolg verlaufen ist. Außerdem ist es nicht möglich, einen Empfänger zu bestimmen oder auch umgekehrt bestimmte Personen als potentielle Empfänger auszuschließen. Die Verteilung der Organe erfolgt lediglich nach medizinisch begründeten Regeln.

6.) Werden die Spender oder deren Angehörige finanziell entschädigt?
- nein, da die Entscheidung zur Organspende nur freiwillig und aus humanitären Gründen erfolgen soll, schreibt das Transplantationsgesetz vor, dass die Bereitschaft zur Organspende nicht von wirtschaftlichen Überlegungen abhängen darf. Daher werden zum Beispiel auch nicht die Kosten der Bestattung eines Organspenders übernommen. Auch die Spende ist weder für den Spender selbst noch für dessen Angehörige mit Kosten verbunden. Für sämtliche entstehenden Transplantations-Kosten, die für sich gesehen zwar sehr hoch, im Vergleich zu oft sehr langwierigen alternativen Behandlungsstrategien jedoch weitaus niedriger ausfallen, kommen Krankenkassen oder andere Träger auf.
Wichtig ist auch, dass gespendete Organe nie für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden. Will man seinen Körper nach dem Tod der Wissenschaft zur Verfügung stellen, sollte man sich an das Anatomische Institut einer Universitätsklinik wenden.

7.) Was sind so genannte Lebendspenden?
Unter "Lebendspenden" versteht man, dass ein bestimmtes Organ, wie zum Beispiel eine der im Körper paarig angelegten Nieren, einem lebenden Menschen in gutem Gesundheitszustand entnommen und in einen schwerst nierenkranken Menschen verpflanzt wird, ohne dass der Spender an Organfunktion einbüßt oder einen anderen Nachteil erhält. Neuerdings besteht auch die Möglichkeit, einen Teil der elterlichen Leber auf das Kind zu übertragen. Unter optimalen Bedingungen wächst diese im Körper des Kindes zu einer vollständig funktionstüchtigen Leber heran und die Leber des Elternteiles kann den Verlust durch Nachwachsen ausgleichen. In seltenen Fällen ist auch bei Lunge oder Bauchspeicheldrüse eine Lebendspenden möglich. Hier kommt es jedoch nicht zum Nachwachsen des gespendeten Abschnittes. Allerdings sieht das Transplantationsgesetz bewusst erhebliche Einschränkungen vor, so darf nur unter Verwandten ersten und zweiten Grades, unter Ehepartnern, Verlobten oder unter anderen Personen, die in besonderer persönlicher Verbundenheit nahe stehen, "lebend" gespendet werden. Die Entscheidung zur Lebendspende stellt einen besonders schweren Entschluss dar, da der Spender zum Beispiel bei der Nierenspende nicht unmittelbar von gesundheitlichen Einbußen betroffen ist, jedoch für den Rest seines Lebens auf das Funktionieren einer Niere angewiesen ist. Um jeglichen Missbrauch zu verhindern muss vor der Spende durch eine Gutachterkommission sichergestellt werden, ob begründete Anhalte dafür vorliegen, dass die Spende nicht freiwillig erfolgt oder ob das Organ gar dem Organhandel entstammt. Psychologische Betreuung der Spender und Empfänger sind sowohl vor als auch nach dem Eingriff wichtig und sehr zu empfehlen.

8.) Was sollte bei der Entscheidung zur Organspende bedacht werden?
Sollte sich eine Person durch das Ausfüllen eines Organspendeausweises (erhältlich bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation, bei den Krankenkassen, Apotheken oder Krankhäusern...) und nicht etwa wie oft vermutet durch eine testamentarische Erklärung zur Spende aller oder auch nur bestimmter Organe entschließen, ist keine spezielle medizinische Untersuchung nötig. Auch kann die Entscheidung durch Zerreißen des alten Ausweises und entsprechendes Ausfüllen eines neuen jederzeit widerrufen werden. Das Transplantationsgesetzt sieht vor, dass auch Minderjährige ab dem vollendeten sechzehnten Lebensjahr die Bereitschaft zur Organspende ohne Zustimmung der Eltern erklären können. Außerdem ist es sinnvoll, den Organspendeausweis immer mit sich zu tragen und auch die nächsten Angehörigen zu informieren. Zu beachten ist auch, dass das kalendarische Alter des Spenders irrelevant ist. Ob Organe zur Spende geeignet sind oder nicht, wird im Todesfall anhand des biologischen Alters, das heißt des Gesundheitszustandes des Transplantats beurteilt. Generell gilt, dass bei jüngeren Menschen mehr Organe entnommen werden können als bei älteren, doch auch die Niere eines Siebzigjährigen kann einem Menschen wieder ein fast normales leben schenken.

9.) Wie stehen die Kirchen zur Organspende?
Obwohl es bis zum heutigen Tag noch keine endgültige Antwort auf diese Frage gibt, haben beide Kirchen die Verabschiedung des Transplantationsgesetzes begrüßt und betont, dass der Entschluss zur Organspende einen Akt der Nächstenliebe darstellen kann. In der gemeinsamen Erklärung von 1990 heißt es unter anderem:

"Nach christlichem Verständnis ist das leben und damit der Leib ein Geschenk des Schöpfers, über das der Mensch nicht nach Belieben verfügen kann, das er aber nach sorgfältiger Gewissensprüfung aus Liebe zum Nächsten einsetzen darf."

"Wer für den Fall des eigenen Todes die Einwilligung zur Entnahme von Organen gibt, handelt ethisch verantwortlich, denn dadurch kann anderen Menschen geholfen werden, deren Leben aufs höchste belastet oder gefährdet ist. Angehörige, die die Einwilligung zur Organtransplantation geben, machen sich nicht eines Mangels an Pietät gegenüber den Verstorbenen schuldig. Sie handeln ethisch verantwortlich, weil sie ungeachtet des von ihnen empfundenen Schmerzes im Sinne des Verstorbenen entscheiden, anderen Menschen beizustehen und durch Organspende Leben zu retten."

"Nicht an der Unversehrtheit des Leichnams hängt die Erwartung der Auferstehung der Toten und des ewigen Lebens, sondern der Glaube vertraut darauf, dass der gnädige Gott aus dem Tod zum Leben auferweckt."

" Aus christlicher Sicht ist die Bereitschaft zur Organspende nach dem Tod ein Zeichen der Nächstenliebe und Solidarisierung mit Kranken und Behinderten."

Zur weiteren Information:
Universität Düsseldorf- Was sagt die Kirche zum Thema Organspende
Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der evangelischen Kirchen in Deutschland (1990)

10.) Wo kann man sich informieren?
Organspende-Literatur
Organspende-Adressen, die weiterhelfen


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